Mit dieser Frage habe ich mich beschäftigt, als ich das letzte Mal mit einem Gas Preisvergleich nach einem günstigen Versorger gesucht habe. Mein damaliger Gasanbieter hatte mir einen sehr langfristigen und vermeintlich günstigen Gastarif angeboten (um nicht zu sagen aufgeschwatzt. Letztlich stellte sich heraus, dass dem nicht so war. Stattdessen erhielten wir mindestens eine Preiserhöhung im Jahr. Leider war ich da noch nicht fit genug, was das Thema Gasanbieter wechseln angeht und ging davon aus, das müsste ich jetzt über die gesamte Vertragslänge hinnehmen. Tatsächlich hätte ich allerdings ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen gehabt. Doch erst nachdem mich ein Freund darauf hinwies, dass ich mir den Vertrag mal genauer ansehen sollte, fand ich diesen Passus. Da ich nun definitiv wechseln wollte, habe ich mich einmal informiert, wann man den Gasanbieter wechseln kann.
Hier das Ergebnis:
Gasanbieter kann man sogar häufiger als nur 1x pro Jahr wechseln. Das hängt aber vom jeweiligen Gastarif ab. Das Sonderkündigungsrecht zur Strompreiserhöhung, gibt es nicht in jedem Vertrag (nicht nur für Stromtarife), deswegen sollte man sich schon vor dem Abschluss darüber informieren. Ansonsten gelten die wiederum im Vertrag verankerten Fristen. Bei der Grundversorgung sind es zwischen einem und drei Monaten. Ganz besonders flexible Gastarife lassen Sogar eine wöchentliche Kündigungsfrist zu, sind dafür meistens allerdings auch teurer. Ein weiteres Sonderrecht steht Ihnen zu, wenn Sie die Wohnung oder den Wohnort wechseln und der bisherige Gasanbieter am neuen Ort nicht den vereinbarten Gastarif liefern kann. In diesem Fall dürfen Sie sofort den Gasanbieter wechseln.
Ich hoffe, der Beitrag war eine Hilfe.